Ölfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger
als einem Megawatt müssen im Kanton Bern alle zwei Jahre auf
ihre Abgasqualität und ihren energetischen Wirkungsgrad hin geprüft
werden. Dabei wird der Ausstoss an Luftschadstoffen wie Kohlenmonoxid,
Stickoxid und Russ ausgewertet. Bei sehr guten Werten kann der Kontrollrhythmus auf vier Jahre verlängert werden.
Bei Gasheizungen findet die Emissionsmessung alle 4 Jahre statt.
Informationen des Kantons und die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.
Am 1. November 2019 begann der Vollzug der neuen Messpflicht für die kleinen Holzfeuerungen im Kanton Bern. Bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis einschliesslich 70kW muss alle vier Jahre eine Emissionsmessung durchgeführt werden. Restholzfeuerungen und gewerblich genutzte Backöfen werden alle zwei Jahre zur Emissionsmessung aufgeboten.
Die neu messpflichtigen Anlagen werden
von 2019 bis 2023 gestaffelt geprüft. Nach vier Jahren sind alle Anlagen in einer ersten Runde gemessen.
FAQ - die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Feuerungskontrolle bei Holzheizungen finden Sie hier.