Feuerungskontrolle Holzheizungen
Am 1. November 2019 begann der Vollzug der neuen Messpflicht für die
kleinen Holzfeuerungen im Kanton Bern. Bei Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung bis einschliesslich 70kW
muss alle vier Jahre eine Emissionsmessung durchgeführt werden.
Restholzfeuerungen und gewerblich genutzte Backöfen werden alle zwei
Jahre zur Emissionsmessung aufgeboten.
Die neu messpflichtigen Anlagen werden
von 2019 bis 2023 gestaffelt geprüft. Nach vier Jahren sind alle Anlagen in einer ersten Runde gemessen.
FAQ - die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Feuerungskontrolle bei Holzheizungen finden Sie hier.