Feuerungskontrolle Öl-/Gasheizungen
Ölfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger
als einem Megawatt müssen im Kanton Bern alle zwei Jahre auf
ihre Abgasqualität und ihren energetischen Wirkungsgrad hin geprüft
werden. Dabei wird der Ausstoss an Luftschadstoffen wie Kohlenmonoxid,
Stickoxid und Russ ausgewertet. Bei sehr guten Werten kann der Kontrollrhythmus auf vier Jahre verlängert werden.
Bei Gasheizungen findet die Emissionsmessung alle 4 Jahre statt.
Informationen des Kantons und die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.